Preisauszeichnungen im Internet unverbindlich?

“Wer im Internet Waren bestellt, die versehentlich mit einem zu niedrigen Preis ausgezeichnet worden sind, hat keinen Anspruch auf deren Lieferung” schreibt heise.de heute unter Bezug auf die Neue Juristische Wochenschrift.

Wo liegt dann die Grenze zu unseriösen Lockvogelangeboten?
Im Wettbewerbsrecht -- mit diesem Urteil sollen Irrtümer, die vorkommen können, geschützt werden, nicht jedoch das Wettbewerbsrecht ausgehebelt werden.

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