Die Jurisprudenz im Web …

… bewegt sich anscheinend lahm und halb-blind und sorgt damit für kuriose Fälle: Der Netzkünstler und -aktivist Alvar Freude ist angeklagt, Hyperlinks im Sinne von “Zugänglichmachen in Täterschaft” gesetzt zu haben. Vielleicht sollte das Amtsgericht Stuttgart in seiner Urteilsfindung die Darstellung von Tim Berners-Lee aus dem Jahr 1997 einmal ansehen, bevor noch mehr schief geht …

UPDATE: Es kam tatsächlich so schlimm wie befürchtet: Alavr Freude wurde nun in erster Instanz verknackt. Sein Anwalt will Rechtsmittel einlegen. Zurecht, wie ich finde.

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